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BEG EM · Stand 22.09.2026

Wärmepumpen-Förderung: erst prüfen, dann beantragen

KfW 458 fördert den Heizungstausch im bestehenden Wohngebäude. Dieser Überblick zeigt die seit 21. Juli 2026 geltenden Sätze, die technischen Bedingungen und den richtigen Ablauf.

KfW 458 im Überblick

Der Zuschuss besteht aus klar getrennten Bausteinen.

Die Prozentwerte werden auf die von der KfW anerkannten förderfähigen Kosten angewendet, nicht automatisch auf den gesamten Rechnungsbetrag.

Für alle Berechtigten

30 % Grundförderung

Für eine förderfähige elektrisch angetriebene Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude.

Bei Selbstnutzung

16 % Klimageschwindigkeitsbonus

Beim Austausch bestimmter funktionsfähiger fossiler Heizungen. Zentrale Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein; Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen nicht.

Bei Selbstnutzung

10, 30 oder 40 % Einkommensbonus

Abhängig vom durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Bei mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.

Deckelung seit 21.07.2026

Grundförderung und Boni werden grundsätzlich bei 70 % gedeckelt. Liegt das maßgebliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen in der niedrigsten Stufe bis 30.000 Euro, gilt eine Obergrenze von 80 %.

Kein Effizienzbonus für neue Anträge: Der frühere Bonus von 5 Prozentpunkten für bestimmte Wärmequellen oder natürliche Kältemittel konnte nur bis einschließlich 20.07.2026 beantragt werden.

Förderfähige Kosten

Prozentsatz und Kostenobergrenze sind zwei verschiedene Größen.

Für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit berücksichtigt KfW 458 bei Anträgen vom 21.07.2026 bis 31.01.2027 höchstens 28.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils 15.000 Euro hinzu, ab der siebten jeweils 8.000 Euro.

Beispiel: 70 % von höchstens 28.000 Euro ergeben rechnerisch maximal 19.600 Euro. Bei einer zulässigen 80-%-Deckelung sind es rechnerisch maximal 22.400 Euro. Eine höhere Rechnung erhöht diese Obergrenze nicht.

Wer kann KfW 458 nutzen?

  • Private Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohnimmobilien in Deutschland
  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines selbstgenutzten oder vermieteten Einfamilienhauses
  • Private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, abhängig von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum
  • Wohnungseigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum

Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Ein Nießbrauch allein begründet keine Antragsberechtigung.

Technische Mindestanforderungen

Förderfähig wird nicht jede beliebige Wärmepumpe.

Das Fachunternehmen oder eine zugelassene Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise ein zugelassener Energieeffizienz-Experte bestätigt die geplante Ausführung.

Vor der Antragstellung klären

  • Das Gerät und das Gesamtsystem erfüllen die aktuelle BEG-EM-Förderrichtlinie.
  • Die Wärmepumpe wird so ausgelegt, dass eine berechnete Jahresarbeitszahl, kurz JAZ, von mindestens 3,0 erreicht wird.
  • Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen werden die seit 2026 verschärften Anforderungen an die Geräuschemissionen eingehalten.
  • Die Wärmepumpe verfügt über die geforderte Schnittstelle für einen netzdienlichen Betrieb.

Für System und Nachweis einplanen

  • Das gesamte Heizungsverteilungssystem wird optimiert.
  • Bei wassergeführten Systemen wird ein hydraulischer Abgleich durchgeführt; bei Luftheizungen werden die Luftvolumenströme angepasst.
  • Vor dem Antrag wird eine Bestätigung zum Antrag, BzA, erstellt.
  • Nach der Ausführung folgen Bestätigung nach Durchführung, BnD, Rechnungen und die erforderlichen Nachweise des Fachunternehmens.

Selbsttest mit 10 Fragen

Welche Förderbausteine könnten passen?

Der Check bildet die seit 21.07.2026 geltenden KfW-Regeln vereinfacht ab. Er ersetzt weder die technische Prüfung noch den Antrag.

Häufige Fragen zur Förderung

Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe?

Seit 21. Juli 2026 beträgt die Grundförderung 30 Prozent. Für selbstnutzende Eigentümer können ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein einkommensabhängiger Bonus von 10, 30 oder 40 Prozent hinzukommen. Die Kombination ist grundsätzlich auf 70 Prozent, bei der niedrigsten Einkommensstufe auf 80 Prozent begrenzt.

Gibt es den Effizienzbonus für Wärmepumpen noch?

Nein. Für neue Anträge seit 21. Juli 2026 gibt es den bisherigen Effizienzbonus nicht mehr.

Wer entscheidet über die Förderung?

Die endgültige Entscheidung über Förderfähigkeit, förderfähige Kosten und Zuschusshöhe trifft die KfW nach Prüfung des Antrags.

Der sichere Ablauf

Der Antrag kommt vor dem Vorhabenbeginn.

Ein zu früh erteilter Auftrag ohne passende Förderbedingung kann die Förderung gefährden.

  1. Fachunternehmen oder Fachplanung einbinden

    Technik, förderfähige Kosten, JAZ und weitere Mindestanforderungen prüfen lassen. Die BzA liefert die 15-stellige BzA-ID.

  2. Vertrag mit Fördervorbehalt schließen

    Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Zusage und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthalten.

  3. Antrag bei der KfW stellen

    Vor Beginn des Vorhabens im Kundenportal "Meine KfW" beantragen. Erst die Zusage schafft die Grundlage für die Umsetzung.

  4. Umsetzen und Nachweise einreichen

    Nach Abschluss erstellt das Fachunternehmen oder die Fachplanung die BnD. Rechnungen und weitere Nachweise werden im KfW-Portal hochgeladen.

KfW oder BAFA?

Der Wärmepumpentausch läuft über die KfW.

Die Zuschussförderung für den Einbau der Wärmepumpe in einem Wohngebäude wird über KfW 458 beantragt. BAFA betreut innerhalb der BEG EM andere Einzelmaßnahmen, darunter eine getrennte Heizungsoptimierung mit 15 % Grundförderung und unter Voraussetzungen einem iSFP-Bonus.

Eine separat beantragte BAFA-Maßnahme darf nicht einfach als zusätzlicher Bonus auf dieselben Kosten der KfW-Heizungsförderung gerechnet werden. Kosten, Maßnahme und Antrag müssen sauber getrennt und vor Beginn geprüft werden.

So prüfen Sie selbst nach

  1. Öffnen Sie die aktuelle Produktseite KfW 458.
  2. Vergleichen Sie Datum und Fassung des Merkblatts.
  3. Prüfen Sie die aktuelle BEG-EM-Richtlinie und die technischen Mindestanforderungen.
  4. Suchen Sie das konkrete Gerät in den aktuellen technischen Unterlagen beziehungsweise Förderlisten.
  5. Lassen Sie sich BzA, JAZ-Berechnung und hydraulischen Abgleich schriftlich erläutern.

KfW 458 offiziell prüfen

IQ Solar · Frankfurt & Rhein-Main

Wärmepumpe und Photovoltaik gemeinsam einordnen

Andreas Blessing bespricht mit Ihnen die nächsten technischen Schritte. Die Förderentscheidung bleibt bei der KfW.