Für alle Berechtigten
30 % Grundförderung
Für eine förderfähige elektrisch angetriebene Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude.
BEG EM · Stand 22.09.2026
KfW 458 fördert den Heizungstausch im bestehenden Wohngebäude. Dieser Überblick zeigt die seit 21. Juli 2026 geltenden Sätze, die technischen Bedingungen und den richtigen Ablauf.
KfW 458 im Überblick
Die Prozentwerte werden auf die von der KfW anerkannten förderfähigen Kosten angewendet, nicht automatisch auf den gesamten Rechnungsbetrag.
Für alle Berechtigten
Für eine förderfähige elektrisch angetriebene Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude.
Bei Selbstnutzung
Beim Austausch bestimmter funktionsfähiger fossiler Heizungen. Zentrale Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein; Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen nicht.
Bei Selbstnutzung
Abhängig vom durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Bei mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Grundförderung und Boni werden grundsätzlich bei 70 % gedeckelt. Liegt das maßgebliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen in der niedrigsten Stufe bis 30.000 Euro, gilt eine Obergrenze von 80 %.
Kein Effizienzbonus für neue Anträge: Der frühere Bonus von 5 Prozentpunkten für bestimmte Wärmequellen oder natürliche Kältemittel konnte nur bis einschließlich 20.07.2026 beantragt werden.
Förderfähige Kosten
Für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit berücksichtigt KfW 458 bei Anträgen vom 21.07.2026 bis 31.01.2027 höchstens 28.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils 15.000 Euro hinzu, ab der siebten jeweils 8.000 Euro.
Beispiel: 70 % von höchstens 28.000 Euro ergeben rechnerisch maximal 19.600 Euro. Bei einer zulässigen 80-%-Deckelung sind es rechnerisch maximal 22.400 Euro. Eine höhere Rechnung erhöht diese Obergrenze nicht.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Ein Nießbrauch allein begründet keine Antragsberechtigung.
Technische Mindestanforderungen
Das Fachunternehmen oder eine zugelassene Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise ein zugelassener Energieeffizienz-Experte bestätigt die geplante Ausführung.
Selbsttest mit 10 Fragen
Der Check bildet die seit 21.07.2026 geltenden KfW-Regeln vereinfacht ab. Er ersetzt weder die technische Prüfung noch den Antrag.
Ihre Orientierung
Die endgültige Entscheidung trifft die KfW. Förderfähigkeit, förderfähige Kosten und Zuschusshöhe ergeben sich erst aus dem geprüften Antrag.
Seit 21. Juli 2026 beträgt die Grundförderung 30 Prozent. Für selbstnutzende Eigentümer können ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein einkommensabhängiger Bonus von 10, 30 oder 40 Prozent hinzukommen. Die Kombination ist grundsätzlich auf 70 Prozent, bei der niedrigsten Einkommensstufe auf 80 Prozent begrenzt.
Nein. Für neue Anträge seit 21. Juli 2026 gibt es den bisherigen Effizienzbonus nicht mehr.
Die endgültige Entscheidung über Förderfähigkeit, förderfähige Kosten und Zuschusshöhe trifft die KfW nach Prüfung des Antrags.
Der sichere Ablauf
Ein zu früh erteilter Auftrag ohne passende Förderbedingung kann die Förderung gefährden.
Technik, förderfähige Kosten, JAZ und weitere Mindestanforderungen prüfen lassen. Die BzA liefert die 15-stellige BzA-ID.
Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Zusage und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthalten.
Vor Beginn des Vorhabens im Kundenportal "Meine KfW" beantragen. Erst die Zusage schafft die Grundlage für die Umsetzung.
Nach Abschluss erstellt das Fachunternehmen oder die Fachplanung die BnD. Rechnungen und weitere Nachweise werden im KfW-Portal hochgeladen.
KfW oder BAFA?
Die Zuschussförderung für den Einbau der Wärmepumpe in einem Wohngebäude wird über KfW 458 beantragt. BAFA betreut innerhalb der BEG EM andere Einzelmaßnahmen, darunter eine getrennte Heizungsoptimierung mit 15 % Grundförderung und unter Voraussetzungen einem iSFP-Bonus.
Eine separat beantragte BAFA-Maßnahme darf nicht einfach als zusätzlicher Bonus auf dieselben Kosten der KfW-Heizungsförderung gerechnet werden. Kosten, Maßnahme und Antrag müssen sauber getrennt und vor Beginn geprüft werden.
IQ Solar · Frankfurt & Rhein-Main
Andreas Blessing bespricht mit Ihnen die nächsten technischen Schritte. Die Förderentscheidung bleibt bei der KfW.
Alle verlinkten Quellen wurden am 22.09.2026 geprüft. Förderregeln können sich ändern. Die endgültige Entscheidung trifft die KfW.