Das Wichtigste in Kürze
- Gesamtpreis und enthaltene Leistung gemeinsam vergleichen, nicht nur Euro pro kWp.
- Komponenten müssen mit Hersteller, Typ, Anzahl und technischen Kerndaten benannt sein.
- Speicher anhand von Verbrauch und PV-Leistung dimensionieren; Übergröße kostet und bleibt oft ungenutzt.
Zwei Angebote liegen schon vor?
Tragen Sie Leistung, Geräte, Preise und den Arbeitsumfang in unseren Vergleich ein. Unbekannte Angaben bleiben als offene Fragen sichtbar.
Angebote ohne E-Mail vergleichenZuerst eine gemeinsame Vergleichsbasis schaffen
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, mehrere Angebote von Fachbetrieben einzuholen und die Gegebenheiten vor Ort prüfen zu lassen. Ihre Vergleichscheckliste nennt neben Anlagenleistung, Speicherkapazität und Preis auch vollständige Installation, Arbeitsschutz, Ertragsüberwachung, Inbetriebnahme, Netzbetreiber- und MaStR-Anmeldung, Dokumentation und eine mögliche Zählerschrankerneuerung. Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Angebotscheckliste
- Eckdaten normalisieren.
- Leistungsumfang markieren.
- Technik mit Plänen und Datenblättern belegen.
- Speicher anhand des Verbrauchs plausibilisieren.
- Übergabe, Prüfungen und Registrierungen festschreiben.
Erst danach ist der Preisvergleich sinnvoll.
Druckbare Angebotscheckliste
Projekt und Technik
- □ Modulhersteller, exakter Typ, Anzahl und Gesamtleistung genannt
- □ Wechselrichtertyp, AC-Leistung, Anzahl der Tracker und Auslegung genannt
- □ Dachbelegung, Verschattung und Stringaufteilung nachvollziehbar
- □ Speicher mit nutzbarer Kapazität, Lade- und Entladeleistung bezeichnet
- □ Messkonzept und § 14a-Schnittstellen bei Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe geklärt
Preis und Umfang
- □ Endpreis und Umsatzsteuerbehandlung eindeutig
- □ Gerüst oder Fangschutz, Lieferung, Montage und Kleinmaterial enthalten
- □ Elektroarbeiten und erforderliche Arbeiten am Zählerschrank enthalten oder beziffert
- □ Netzbetreiber-Antrag, MaStR-Unterstützung, Inbetriebnahme und Fertigmeldung enthalten
- □ Absehbare Zusatzarbeiten mit Einheitspreis oder klarer Abgrenzung genannt
Übergabe und Betrieb
- □ Schaltplan, Datenblätter, Zertifikate und Prüfprotokolle geschuldet
- □ Zugang zum Monitoring und Einweisung enthalten
- □ Produktgarantien, Garantiegeber und Abwicklungskosten schriftlich
- □ Vertragspartner, gesetzliche Mängelrechte und Mängelkontakt getrennt von Herstellergarantien geklärt
- □ Zahlungsplan an nachprüfbare Projektfortschritte gekoppelt
- □ Keine Ertrags-, Autarkie- oder Amortisationsgarantie ohne belastbare Grundlage
Warum Preis und Leistungsumfang zusammengehören
Ein Angebot für 18.000 Euro mit Gerüst, Zählerschrankanpassung, Netzprozess und vollständiger Dokumentation kann günstiger sein als ein Angebot für 16.000 Euro, bei dem diese Positionen später hinzukommen. Verlangen Sie für jede wesentliche Leistung den Status enthalten, ausgeschlossen oder nach Einheitspreis. Die Verbraucherzentrale nennt genau diese Vollständigkeitspunkte als Grundlage des Angebotsvergleichs. Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Der Nullsteuersatz von 0 Prozent gilt nur unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 UStG, insbesondere für begünstigte Anlagen auf oder in der Nähe von Wohnungen und bestimmten öffentlichen Gebäuden. Bis 30 kWp gilt die gesetzliche Vereinfachungsregel. Das Angebot sollte die angewandte Steuerbehandlung klar ausweisen. Quelle: § 12 UStG
Speichergröße: nutzbare kWh statt Wunschzahl
Die Verbraucherzentrale nennt als Richtwert etwa 1,5 kWh Batteriekapazität je 1.000 kWh Jahresstromverbrauch und warnt vor übergroßen Speichern. Bei kleinen PV-Anlagen sollte die Kapazität in kWh außerdem nicht deutlich größer sein als die PV-Leistung in kW. Die HTW Berlin empfiehlt ebenfalls, nutzbare Kapazität sowohl an PV-Leistung als auch an Jahresverbrauch auszurichten. Quelle: Verbraucherzentrale zu Speichergröße
Fragen Sie nach der nutzbaren, nicht nur nominalen Kapazität. Lassen Sie zwei Varianten rechnen: eine kleinere Batterie für den typischen Abend- und Nachtverbrauch und eine größere nur dann, wenn ein dokumentiertes Lastprofil, künftige Verbraucher oder eine klar beschriebene Ersatzstromfunktion sie rechtfertigen.
Zwei Angebote, eine gemeinsame Grundlage
Beispiel ohne Preisbehauptung: Beide Angebote enthalten dieselbe kWp-Leistung und nutzbare Batteriegröße. Angebot A umfasst Dachzugang, Zählerschrankarbeiten und die Übergabe aller Prüfunterlagen. Angebot B nennt diese Arbeiten als Zusatzleistungen. Markieren Sie zuerst die Unterschiede und lassen Sie beide Umfänge vollständig beziffern.
Bei einer neuen Anlage vereinbaren Sie im Vertrag die spätere Übergabe der Inbetriebnahmeprotokolle. Ein bereits fertiges Protokoll kann vor der Installation noch nicht vorliegen. Fehlen Unterlagen einer bestehenden Anlage, hilft unser Leitfaden für Bestandsanlagen.
Ihr Ablauf auf einen Blick
Eckdaten normalisieren
kWp, nutzbare kWh, Wechselrichterleistung und Endpreis nebeneinanderstellen.
Leistungsumfang markieren
Jede Position als enthalten, ausgeschlossen oder zusätzlich zu bezahlen kennzeichnen.
Technik belegen
Typen, Dachbelegung, Stringplan, Zertifikate und Messkonzept einfordern.
Speicher plausibilisieren
Nutzbare Kapazität mit Jahresverbrauch, Nachtbedarf und PV-Leistung abgleichen.
Übergabe festschreiben
Dokumentation, Einweisung, Registrierungen und Prüfprotokolle in den Leistungsumfang aufnehmen.
Quellen und weiterführende Informationen
Alle Quellen geprüft am 07.09.2026. Bei veränderlichen Regeln gilt die aktuelle Fassung der zuständigen Stelle.
