Das Wichtigste in Kürze
- Frankfurt bezuschusst Solaranlagen mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Für Mini-PV-Anlagen sind die regulären Klimabonus-Mittel derzeit ausgeschöpft.
- WIBank und KfW 270 bieten Kredite, keine pauschalen Investitionszuschüsse.
Klimabonus Frankfurt: 20 Prozent für PV
Die Stadt Frankfurt fördert Solaranlagen mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Batteriespeicher und Ladesäulen werden ebenfalls mit 20 Prozent gefördert, jedoch nur in Kombination mit einer neuen PV-Anlage oder einem Solar-Gründach. Für Solar-Gründächer nennt die Stadt 30 Prozent. Die aktuellen Sätze und Bedingungen stehen auf der offiziellen Programmseite. Quelle: Stadt Frankfurt, Klimabonus
Die regulären Mittel für Mini-PV-Anlagen sind laut Stadt seit dem 3. Juni 2025 ausgeschöpft (Stand: 07.09.2026); andere Fördergegenstände sind davon nicht betroffen. Eine frühere Mini-PV-Förderung sollte daher nicht in die Finanzierung eingerechnet werden. Für Inhaber eines Frankfurt-Passes nennt die Stadt eine besondere Mini-PV-Förderung, deren individuelle Voraussetzungen vor einem Kauf geprüft werden müssen.
Erst Antrag, dann Auftrag
- Vorhaben abgrenzen: PV, Speicher, Ladepunkt und gegebenenfalls Gründach getrennt ausweisen.
- Kostenangebot beschaffen: Positionen müssen den beantragten Maßnahmen zugeordnet werden können.
- Digital beantragen: Der Klimabonus-Antrag läuft online.
- Bescheid abwarten: Die Stadt erlaubt den Maßnahmenbeginn erst nach Erhalt der Zusage. Ein bindender Auftrag kann als Beginn gewertet werden und gehört deshalb erst hinter den Bescheid.
- Umsetzen und Nachweise einreichen: Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Abschlussunterlagen. Quelle: Stadt Frankfurt zum Verfahren
Die Programmseite nennt eine voraussichtliche Laufzeit bis mindestens Ende 2026. Förderbudgets und Detailregeln können sich dennoch ändern. Maßgeblich ist die beim Antrag veröffentlichte Fassung.
| Phase beim Klimabonus | Ihre Finanzierung |
|---|---|
| Vor Auftrag | Voraussetzungen prüfen, Antrag stellen und Bescheid abwarten |
| Umsetzung | Zahlungsplan und verfügbare Eigen- oder Kreditmittel abstimmen |
| Nach Abschluss | Nachweise einreichen; Auszahlung erfolgt nach Prüfung |
Ein bewilligter Zuschuss bezahlt nicht automatisch die Abschläge während der Montage. Planen Sie die Zwischenfinanzierung mit ein.
Hessen: zinsverbilligtes WIBank-Darlehen
Das hessische PV-Anlagen-Darlehen richtet sich an private Bauherren und Eigentümer ausschließlich selbst genutzter Wohnimmobilien. Gefördert werden der erstmalige Kauf und die Installation einer PV-Anlage bis 20 kW, ein Speicher zur neuen Anlage sowie Steuer- und Regeltechnik. Die WIBank nennt eine Laufzeit von zehn Jahren, einen Zinszuschuss des Landes von 1,50 Prozentpunkten pro Jahr, höchstens 90 Prozent Finanzierung und mindestens 10 Prozent liquide Eigenmittel. Der Antrag muss vor Beginn der Installationsarbeiten gestellt werden. Quelle: WIBank, Stand 01.09.2026
Das ist ein Kredit mit Rückzahlung. Vergleichen Sie deshalb Effektivzins, monatliche Belastung, mögliche Sondertilgung und Gesamtkosten mit einem Bankangebot, statt nur auf den Zinszuschuss zu schauen.
- Darlehen von 10.000 bis 50.000 Euro; die tatsächliche Finanzierung hängt vom Vorhaben ab.
- Teilvermietung ist grundsätzlich ausgeschlossen; nur ausschließlich selbst genutzte Wohnimmobilien.
- Eigenmittel und Zuschüsse Dritter sind vor den Darlehensmitteln einzusetzen.
- Teilweise vorzeitige Rückzahlungen sind ausgeschlossen. Die vollständige vorzeitige Rückzahlung während der Zinsbindung ist mit einer Entschädigung verbunden.
Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Programmbedingungen und Konditionen auf der verlinkten WIBank-Seite.
KfW 270: Finanzierung statt Zuschuss
KfW 270 finanziert unter anderem PV-Anlagen, Batteriespeicher sowie Planungs- und Installationskosten. Privatpersonen sind antragsberechtigt, wenn sie zumindest einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen. Der Antrag wird über einen Finanzierungspartner gestellt, nicht direkt bei der KfW. Die Konditionen hängen unter anderem von Laufzeit, Zinsbindung, Bonität und Sicherheiten ab. Quelle: KfW, Photovoltaik-Förderung
| Baustein | Art | Wichtig vor Start |
|---|---|---|
| Klimabonus | Zuschuss | Bescheid vor Maßnahmenbeginn abwarten |
| WIBank PV-Darlehen | Zinsverbilligter Kredit | Antrag vor Installationsbeginn |
| KfW 270 | Förderkredit | Vor Vorhabensbeginn mit Finanzierungspartner klären |
Ihr Ablauf auf einen Blick
Förderfähige Maßnahmen trennen
PV, Speicher, Ladepunkt und Gründach mit klar zugeordneten Kosten erfassen.
Finanzierungsart wählen
Zuschuss und Kredite anhand von Voraussetzungen, Rate und Gesamtkosten vergleichen.
Antrag digital stellen
Den zuständigen Antrag vollständig vor dem jeweiligen förderschädlichen Projektbeginn einreichen.
Bescheid abwarten
Beim Klimabonus erst nach der schriftlichen Zusage verbindlich beauftragen und beginnen.
Abschluss belegen
Rechnungen und die verlangten technischen Nachweise fristgerecht einreichen.
Quellen und weiterführende Informationen
Alle Quellen geprüft am 07.09.2026. Bei veränderlichen Regeln gilt die aktuelle Fassung der zuständigen Stelle.
