Das Wichtigste in Kürze
- Die neue Regel gilt grundsätzlich für seit 2024 in Betrieb genommene steuerbare Geräte mit mehr als 4,2 kW.
- Der Netzbetreiber begrenzt im Engpassfall den Netzbezug des steuerbaren Geräts, nicht den normalen Haushaltsverbrauch.
- Modul 1 ist pauschal, Modul 2 braucht einen separaten Zähler, Modul 3 ergänzt Modul 1 zeitvariabel.
Welche Geräte fallen unter § 14a EnWG?
Die Bundesnetzagentur nennt private Ladeeinrichtungen für Elektroautos, Wärmepumpen einschließlich Zusatz- oder Notheizungen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher hinsichtlich ihrer Stromentnahme. Entscheidend ist eine Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW und die Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2024. Kleinere Wärmepumpen oder Klimageräte derselben Kategorie können zusammenzurechnen sein. Quelle: Bundesnetzagentur, betroffene Anlagen
Bei einem Batteriespeicher kommt es auf den möglichen Netzbezug an. Kann er Strom aus dem öffentlichen Netz laden, kann die Regel auch dann greifen, wenn die Software aktuell nur PV-Ladung vorsieht. Reine PV-Einspeisung ist nicht Gegenstand dieser Verbrauchsregel.
Was Dimmen praktisch bedeutet
Bei einer konkreten lokalen Netzüberlastung darf der Netzbetreiber den Bezug einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär reduzieren. Bei Direktansteuerung stehen grundsätzlich mindestens 4,2 kW je Gerät zur Verfügung; für große Wärmepumpen und für eine Steuerung mehrerer Geräte über ein Energiemanagementsystem gelten Berechnungsregeln. Die Bundesnetzagentur stellt zugleich klar: Der normale Haushaltsstrom bleibt unberührt, und § 14a betrifft den Bezug aus dem Netz, nicht die Einspeisung der PV-Anlage. Quelle: Bundesnetzagentur zu Dimmung und Haushalt
Ein Energiemanagementsystem kann besonders bei PV, Speicher, Wallbox und Wärmepumpe sinnvoll sein. Es verteilt die für die steuerbaren Geräte verfügbare Leistung und kann gleichzeitig erzeugten Solarstrom berücksichtigen. Die konkrete Schnittstelle und Ansteuerungsart stimmt unser Elektriker-Team vor der Installation mit dem Netzbetreiber ab.
Die Netzentgelt-Module richtig unterscheiden
| Modul | Mechanik | Typische Voraussetzung |
|---|---|---|
| 1 | Pauschale jährliche Netzentgeltreduzierung | Grundmodul ohne separate Verbrauchsmessung |
| 2 | Netzentgelt-Arbeitspreis für das steuerbare Gerät wird auf 40 Prozent reduziert | Separater Zähler; kein Netzentgelt-Grundpreis für diesen Zähler |
| 3 | Zeitvariables Netzentgelt mit Hoch-, Standard- und Niedrigtarifzeiten | Nur zusätzlich zu Modul 1; intelligentes Messsystem erforderlich |
Modul 3 ist seit April 2025 vorgesehen und kann nicht mit Modul 2 kombiniert werden. Wird keine Auswahl getroffen, wird grundsätzlich Modul 1 angewendet. Welches Modell günstiger ist, hängt vom Verbrauch des steuerbaren Geräts, zusätzlichen Messkosten und der Möglichkeit ab, Lasten zeitlich zu verschieben. Quelle: Bundesnetzagentur, Netzentgelt-Module
Was steht später auf Ihrer Rechnung?
Die Reduzierung betrifft das Netzentgelt, nicht den gesamten Strompreis. Prüfen Sie im Liefervertrag, ob und wie Ihr Stromlieferant die Entlastung weitergibt. Die Festlegung verpflichtet ihn nicht allgemein zur Weitergabe. Nach der Abrechnung zwischen Netzbetreiber und Lieferant kann die Entlastung zeitversetzt auf Ihrer Rechnung erscheinen.
- Gewähltes Modul und Anmeldung dokumentiert?
- Erforderlicher Zähler beziehungsweise intelligentes Messsystem vorhanden?
- Zusätzliche Messkosten im Vergleich enthalten?
- Weitergabe im Liefervertrag geregelt und auf der Abrechnung nachvollziehbar?
Quelle: Bundesnetzagentur, reduzierte Netzentgelte.
Vier Punkte für die Planung
- Netzanschlussleistung und Inbetriebnahmedatum jedes neuen Geräts erfassen.
- Mit unserem Elektriker-Team Direktansteuerung oder Energiemanagementsystem festlegen.
- Modul 1 und 2 mit dem realen Jahresverbrauch und allen Zählerkosten vergleichen; Modul 3 nur zusammen mit Modul 1 bewerten.
- Gerät und gewähltes Modul beim Netzbetreiber anmelden und die Abrechnung später kontrollieren.
Für vor 2024 in Betrieb genommene Anlagen gelten Übergangs- und Bestandsschutzregeln. Wer freiwillig in die neue Regelung wechselt, kann nicht zur alten Regelung zurückkehren. Quelle: Bundesnetzagentur, Bestandsanlagen
Ihr Ablauf auf einen Blick
Geräte erfassen
Netzanschlussleistung, Inbetriebnahmedatum und mögliche Netzladung dokumentieren.
Steuerung planen
Direktansteuerung oder Energiemanagementsystem mit unserem Elektriker-Team festlegen.
Netzentgelt wählen
Module anhand von Verbrauch, Messkonzept und verschiebbaren Lasten vergleichen.
Anmelden und prüfen
Gerät beim Netzbetreiber anmelden und die spätere Abrechnung der Reduzierung kontrollieren.
Quellen und weiterführende Informationen
Alle Quellen geprüft am 07.09.2026. Bei veränderlichen Regeln gilt die aktuelle Fassung der zuständigen Stelle.
