Das Wichtigste in Kürze
- Heute gilt: Neue Gebäudeanlagen bis 100 kW können nach dem EEG weiterhin eine Einspeisevergütung erhalten. Für Inbetriebnahmen vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 veröffentlicht die Bundesnetzagentur feste Sätze.
- Geplant, nicht beschlossen: Das Bundeskabinett hat am 29.07.2026 den Entwurf einer EEG-Novelle beschlossen. Das parlamentarische Verfahren ist am Prüftag nicht abgeschlossen.
- Der Entwurf betrifft Neuanlagen ab 2027: Für kleine PV-Anlagen unter 25 kW soll es keine dauerhafte Förderung mehr geben. Vorgesehen sind Direktvermarktung und eine befristete Übergangszahlung. Bestandsanlagen sollen ihre zugesagte Förderung behalten.
- Für Haushalte zählt mehr als Einspeisung: Eigenverbrauch, Speicher, Wallbox, Wärmepumpe und zeitlich flexible Lasten können den vermiedenen Netzbezug erhöhen.
Was ist Gesetz und was ist bislang nur geplant?
Der geltende Stand im September 2026
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht für Gebäudeanlagen mit Teileinspeisung und Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 eine Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh bis 10 kW, 6,66 ct/kWh bis 40 kW und 5,44 ct/kWh bis 100 kW. Bei einer Anlage über einer Schwelle wird der Tarif nicht pauschal ersetzt. Die Leistungsanteile werden mit den jeweiligen Stufen gewichtet.
Beispiel 15 kWp: Die ersten 10 kWp werden mit 7,70 ct/kWh und die weiteren 5 kWp mit 6,66 ct/kWh angesetzt. Daraus entsteht ein gewichteter Rechenwert von 7,35 ct/kWh. Genau diese Staffelung verwendet der Rechner.
Der Regierungsentwurf für 2027
Die Bundesregierung hat den Entwurf der EEG-Novelle am 29.07.2026 im Kabinett beschlossen. Laut BMWE schließt sich seit September das parlamentarische Verfahren an. Damit ist die Novelle am 22.09.2026 noch kein beschlossenes Gesetz. Bundestag und Bundesrat können den Text ändern.
Nach dem Regierungsentwurf sollen neue Anlagen ihren Strom schrittweise eigenverantwortlich vermarkten. Für kleine Neuanlagen unter 25 kW ist keine dauerhafte Förderung mehr vorgesehen. Eine befristete Übergangszahlung soll den Wechsel erleichtern. Die geplante Regel soll ausschließlich Neuanlagen betreffen, die ab 2027 in Betrieb gehen oder an Ausschreibungen teilnehmen. Bestehende Anlagen sollen ihre zugesicherte Förderung über die zugesagte Laufzeit behalten.
Was bedeutet das für ein privates PV-Projekt?
Eine geringere oder entfallende Einspeisevergütung macht Photovoltaik nicht automatisch unwirtschaftlich. Sie verschiebt den Schwerpunkt: Eine selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Strombezug zum Haushaltsstrompreis. Eine eingespeiste Kilowattstunde erzielt dagegen nur die tatsächlich verfügbare Vergütung oder einen Vermarktungserlös.
Eigenverbrauch
Verbraucher wie Waschmaschine oder Geschirrspüler lassen sich in sonnenreiche Stunden legen. Entscheidend ist nicht eine hohe Quote allein, sondern wie viele Kilowattstunden wirklich Erzeugung und Bedarf zugleich treffen.
Batteriespeicher
Ein Speicher verschiebt PV-Überschuss in spätere Stunden. Verluste, nutzbare Kapazität, Zyklen und Mehrinvestition gehören in die Rechnung. Der Beispielrechner bildet diese Details nicht separat ab; sie stecken nur in der gewählten Eigenverbrauchsquote.
Wallbox
Ein E-Auto kann tagsüber größere Energiemengen aufnehmen. Der Nutzen hängt davon ab, wann das Fahrzeug zu Hause ist und welche Ladeleistung tatsächlich steuerbar ist.
Wärmepumpe
Warmwasserbereitung und begrenzt auch Heizbetrieb können in PV-reiche Zeitfenster verschoben werden. Jahresverbrauch und saisonaler Verlauf müssen getrennt betrachtet werden, weil der höchste Wärmebedarf meist im Winter liegt.
Direktvermarktung
Heute gibt es bereits die geförderte Direktvermarktung mit Marktprämie. Ob sie sich für eine kleine Anlage lohnt, hängt auch von Vermarktungsentgelten, Messung, Steuerbarkeit und Vertrag ab. Der Regierungsentwurf will neue Anlagen schrittweise stärker in diese Vermarktung führen.
Dynamischer Stromtarif
Seit 2025 müssen Stromlieferanten mindestens einen dynamischen Tarif anbieten. Dafür ist ein intelligentes Messsystem nötig. Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher können flexible Verbräuche in günstige Stunden legen. Preisrisiken und zusätzliche Vertragskosten bleiben zu prüfen.
