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EEG 2027 · Faktenstand 22.09.2026

Gibt es ein Leben nach der Einspeisevergütung?

Ja. Für private Photovoltaik wird der Wert des selbst genutzten Stroms wichtiger. Was bereits gilt, was die Bundesregierung erst plant und was Ihre eigenen Zahlen dazu sagen.

·9 Min. Lesezeit·Andreas Blessing

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute gilt: Neue Gebäudeanlagen bis 100 kW können nach dem EEG weiterhin eine Einspeisevergütung erhalten. Für Inbetriebnahmen vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 veröffentlicht die Bundesnetzagentur feste Sätze.
  • Geplant, nicht beschlossen: Das Bundeskabinett hat am 29.07.2026 den Entwurf einer EEG-Novelle beschlossen. Das parlamentarische Verfahren ist am Prüftag nicht abgeschlossen.
  • Der Entwurf betrifft Neuanlagen ab 2027: Für kleine PV-Anlagen unter 25 kW soll es keine dauerhafte Förderung mehr geben. Vorgesehen sind Direktvermarktung und eine befristete Übergangszahlung. Bestandsanlagen sollen ihre zugesagte Förderung behalten.
  • Für Haushalte zählt mehr als Einspeisung: Eigenverbrauch, Speicher, Wallbox, Wärmepumpe und zeitlich flexible Lasten können den vermiedenen Netzbezug erhöhen.

Was ist Gesetz und was ist bislang nur geplant?

Der geltende Stand im September 2026

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht für Gebäudeanlagen mit Teileinspeisung und Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 eine Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh bis 10 kW, 6,66 ct/kWh bis 40 kW und 5,44 ct/kWh bis 100 kW. Bei einer Anlage über einer Schwelle wird der Tarif nicht pauschal ersetzt. Die Leistungsanteile werden mit den jeweiligen Stufen gewichtet.

Beispiel 15 kWp: Die ersten 10 kWp werden mit 7,70 ct/kWh und die weiteren 5 kWp mit 6,66 ct/kWh angesetzt. Daraus entsteht ein gewichteter Rechenwert von 7,35 ct/kWh. Genau diese Staffelung verwendet der Rechner.

Der Regierungsentwurf für 2027

Die Bundesregierung hat den Entwurf der EEG-Novelle am 29.07.2026 im Kabinett beschlossen. Laut BMWE schließt sich seit September das parlamentarische Verfahren an. Damit ist die Novelle am 22.09.2026 noch kein beschlossenes Gesetz. Bundestag und Bundesrat können den Text ändern.

Nach dem Regierungsentwurf sollen neue Anlagen ihren Strom schrittweise eigenverantwortlich vermarkten. Für kleine Neuanlagen unter 25 kW ist keine dauerhafte Förderung mehr vorgesehen. Eine befristete Übergangszahlung soll den Wechsel erleichtern. Die geplante Regel soll ausschließlich Neuanlagen betreffen, die ab 2027 in Betrieb gehen oder an Ausschreibungen teilnehmen. Bestehende Anlagen sollen ihre zugesicherte Förderung über die zugesagte Laufzeit behalten.

Keine Zukunftsbehauptung: Für eine Anlage mit geplanter Inbetriebnahme ab 2027 darf heute weder eine endgültige Vergütung noch das endgültige Vermarktungsmodell versprochen werden. Maßgeblich wird die später verkündete Gesetzesfassung.

Was bedeutet das für ein privates PV-Projekt?

Eine geringere oder entfallende Einspeisevergütung macht Photovoltaik nicht automatisch unwirtschaftlich. Sie verschiebt den Schwerpunkt: Eine selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Strombezug zum Haushaltsstrompreis. Eine eingespeiste Kilowattstunde erzielt dagegen nur die tatsächlich verfügbare Vergütung oder einen Vermarktungserlös.

Eigenverbrauch

Verbraucher wie Waschmaschine oder Geschirrspüler lassen sich in sonnenreiche Stunden legen. Entscheidend ist nicht eine hohe Quote allein, sondern wie viele Kilowattstunden wirklich Erzeugung und Bedarf zugleich treffen.

Batteriespeicher

Ein Speicher verschiebt PV-Überschuss in spätere Stunden. Verluste, nutzbare Kapazität, Zyklen und Mehrinvestition gehören in die Rechnung. Der Beispielrechner bildet diese Details nicht separat ab; sie stecken nur in der gewählten Eigenverbrauchsquote.

Wallbox

Ein E-Auto kann tagsüber größere Energiemengen aufnehmen. Der Nutzen hängt davon ab, wann das Fahrzeug zu Hause ist und welche Ladeleistung tatsächlich steuerbar ist.

Wärmepumpe

Warmwasserbereitung und begrenzt auch Heizbetrieb können in PV-reiche Zeitfenster verschoben werden. Jahresverbrauch und saisonaler Verlauf müssen getrennt betrachtet werden, weil der höchste Wärmebedarf meist im Winter liegt.

Direktvermarktung

Heute gibt es bereits die geförderte Direktvermarktung mit Marktprämie. Ob sie sich für eine kleine Anlage lohnt, hängt auch von Vermarktungsentgelten, Messung, Steuerbarkeit und Vertrag ab. Der Regierungsentwurf will neue Anlagen schrittweise stärker in diese Vermarktung führen.

Dynamischer Stromtarif

Seit 2025 müssen Stromlieferanten mindestens einen dynamischen Tarif anbieten. Dafür ist ein intelligentes Messsystem nötig. Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher können flexible Verbräuche in günstige Stunden legen. Preisrisiken und zusätzliche Vertragskosten bleiben zu prüfen.

Zwei Szenarien, dieselbe Anlage

Was trägt Ihre Anlage selbst?

Ändern Sie jede Annahme. Der Rechner vergleicht Eigenverbrauch plus Einspeisevergütung mit demselben Projekt ohne Vergütung.

Lokal im Browser: Ihre Eingaben werden nicht übertragen.

Szenario A

Mit Vergütung

-jährliche Ersparnis inklusive Einspeiseerlös
Einfache Amortisation
-
Verwendete Vergütung
-

Szenario B

Ohne Vergütung

-jährliche Ersparnis nur aus vermiedenem Netzbezug
Einfache Amortisation
-
Einspeiseerlös
0 €

Was hinter den Ergebnissen steht

Erzeugung
-
Eigenverbrauch
-
Einspeisung
-
Vermiedener Netzbezug in Euro
-

So rechnet das Modell

Jahreserzeugung = PV-Leistung × spezifischer Jahresertrag. Angeforderter Eigenverbrauch = Jahreserzeugung × Eigenverbrauchsanteil. Der tatsächlich verwendete Eigenverbrauch wird auf Jahreserzeugung und Jahresverbrauch begrenzt. Einspeisung = Jahreserzeugung - Eigenverbrauch.

Szenario A mit Vergütung: jährliche Ersparnis = Eigenverbrauch × Netzstrompreis + Einspeisung × Vergütung - Betrieb und Rücklage. Szenario B ohne Vergütung: jährliche Ersparnis = Eigenverbrauch × Netzstrompreis - Betrieb und Rücklage. Einfache Amortisation = Investitionsannahme / positive jährliche Ersparnis. Bei null oder negativer Ersparnis wird keine Amortisationszeit ausgegeben.

Die drei Schaltflächen sind keine Angebote. Sie setzen lediglich nachvollziehbare Beispielwerte: 8 kWp und 4.000 kWh/Jahr mit 30 % Eigenverbrauch, 10 kWp und 6.000 kWh/Jahr mit 60 % Eigenverbrauch als vereinfachtes Batterieszenario sowie 15 kWp und 8.500 kWh/Jahr mit 55 % Eigenverbrauch als vereinfachtes Wallbox-Szenario. Der Ertrag von 950 kWh/kWp, der Strompreis, die Investition und die laufenden Kosten bleiben offen sichtbar und änderbar.

Grenzen: Das Modell ist eine statische Jahresbetrachtung, keine Anlagenplanung und keine Ertragsgarantie. Es simuliert keine Stundenwerte, Speicherverluste, Degradation, Finanzierung, Steuern, Inflation, Ersatzinvestitionen, variable Börsenpreise oder Vermarktungsentgelte. Für eine Entscheidung sind ein standortbezogener Ertrag, reale Lastprofile, verbindliche Angebote und die dann geltende Rechtslage nötig.

Primärquellen

Alle Quellen wurden am 22.09.2026 geprüft. Bei einer späteren Inbetriebnahme gilt die dann veröffentlichte Rechtslage.

Der sinnvolle nächste Schritt

Rechnen Sie zuerst mit Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch und einer vorsichtigen Eigenverbrauchsquote. Danach können Dach, Lastprofil, Wärmepumpe, Wallbox und Speicher gemeinsam dimensioniert werden.

Andreas Blessing
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